Steuergutschriften und -abzüge: Wie lässt sich die Einkommensteuer auf ein Minimum reduzieren?

Erstellen Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst? Durch die korrekte Inanspruchnahme von Freibeträgen und Steuerabzügen können Sie erheblich an Einkommensteuer sparen. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied zwischen Freibeträgen und Steuerabzügen besteht, wie Sie diese geltend machen können und welche Nachweise erforderlich sind.

Der Unterschied zwischen Steuerabzügen und Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen und Steuerabzüge sind Instrumente, die helfen, die Einkommensteuer zu senken, aber jedes davon funktioniert anders.

Worin unterscheiden sie sich?

  • 1

    Steuerabzüge – sie verringern die Steuerbemessungsgrundlage, auf deren Grundlage die Steuer berechnet wird.

  • 2

    Steuervergünstigungen – senken die Steuer, die Sie tatsächlich zahlen müssen.

Bei der Steuererklärung können Sie beide Möglichkeiten kombinieren und so den maximalen Steuervorteil erzielen. Nach Abzug der Steuerabzüge von der Steuerbemessungsgrundlage können Sie die Einkommensteuer grob berechnen. Diese reduzieren Sie anschließend durch die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen.

Steuervergünstigungen und -abzüge können alle natürlichen Personen und Selbstständigen geltend machen. Als Selbstständiger im Pauschalsteuersystem können Sie diese Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen, da Sie keine Steuererklärung einreichen; eine Ausnahme bilden lediglich diese 5 Situationen.


Welche Steuerabzüge können Sie im Jahr 2026 geltend machen?

Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer können Steuerabzüge nutzen. In der Tabelle haben wir alle steuerlich begünstigten Posten für das Jahr 2026 zusammengefasst. Zu jedem Posten finden Sie die Höchstbeträge, die Sie von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen können, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sowie die erforderlichen Nachweise.

Neu ab dem 1. Januar 2026: Sie können nun auch Zinsen aus Annuitätenzahlungen an Wohnungsgenossenschaften von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen, sofern es sich um einen Kredit für Wohnzwecke handelt. Voraussetzung ist, dass die Genossenschaft Ihnen nur die tatsächlich gezahlten Zinsen in Rechnung stellt und die Wohnung Ihrem dauerhaften Wohnsitz (oder dem Ihrer Angehörigen) dient.

Wenn Sie eine Hypothek mit einem Genossenschaftskredit kombinieren, können Sie die Zinsen aus beiden Finanzierungsarten abziehen – der maximale Abzugsbetrag bleibt jedoch gleich (150.000 CZK pro Jahr für Kredite, die nach 2021 abgeschlossen wurden).

Steuerabzug Maximaler Abzugsbetrag pro Jahr Voraussetzungen Was muss nachgewiesen werden?
Spenden für wohltätige Zwecke 15 % der Steuerbemessungsgrundlage
(bis Ende 2026 gelten aufgrund eines Regierungsbeschlusses ausnahmsweise bis zu 30 % der Steuerbemessungsgrundlage)
Mindestens 1.000 CZK, die Spende muss für gemeinnützige Zwecke bestimmt sein Bestätigung des Spendenempfängers
Blutspende 3.000 CZK pro eine Entnahme Sie haben das Blut unentgeltlich gespendet Bestätigung der Transfusionsstation über die unentgeltliche Entnahme
Zinsen aus Darlehen für Wohnzwecke
(einschließlich Hypotheken, Darlehen von Wohnungsgenossenschaften und Bauspardarlehen)
150.000 CZK pro Jahr

(bei Hypotheken, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurden, können Sie bis zu 300.000 CZK pro Jahr absetzen)

Kredit zur Finanzierung von eigenem Dauerwohnraum (bei Garagen, Grundstücken, Ferienhäusern, Investitionswohnungen oder nicht zweckgebundenen Teilen des Kredits kann der Abzug nicht geltend gemacht werden) Bestätigung der Bank oder Bausparkasse über die gezahlten Zinsen. Im ersten Jahr zusätzlich der Kredit- oder Hypothekenvertrag
Zusatzrentenversicherung
mit staatlichem Zuschuss, Rentenversicherung, zusätzliche Altersvorsorge
Maximal 48.000 CZK für alle geförderten Spar- und Versicherungsprodukte zusammen Abzugsfähig ist der Betrag, der über 1.700 CZK monatlich gezahlt wurde Bestätigung über die gezahlten Beiträge oder Versicherungsprämien bei dem jeweiligen Finanzunternehmen
Private Lebensversicherung Der Steuerabzug kann auf den gesamten gezahlten Betrag bis zu einer jährlichen Obergrenze von 48.000 CZK geltend gemacht werden
Langfristiges Anlageprodukt
Pflegeversicherung

Ab 2024 gilt eine neue gemeinsame Obergrenze von 48.000 CZK pro Jahr für steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, zu denen gehören:

  • Lebensversicherung – sofern sie eine Sparkomponente enthält, beispielsweise eine Kapital-, Renten- oder Investmentversicherung.
  • Pflegeversicherung – für den Fall von Krankheit oder Verlust der Selbstständigkeit.
  • Langfristiges Anlageprodukt (DIP) – zum Beispiel Investitionen in Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder konservatives Sparen auf Einlagenkonten.
  • Altersvorsorge – umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.

Bei der Zusatzrentenversicherung wird nur der Teil der Beiträge steuerlich geltend gemacht, der die festgelegte Grenze überschreitet – über 1.700 CZK monatlich.

Beispiel:

Herr Novák zahlt monatlich 2.000 CZK in eine Zusatzrente ein und zusätzlich 1.500 CZK monatlich in ein langfristiges Anlageprodukt (DIP).

Von der Zusatzrente zieht er im Rahmen der Jahresabrechnung oder der Steuererklärung 300 CZK monatlich ab (Betrag über 1.700 CZK). Die Beiträge zum DIP werden in voller Höhe abgezogen.

Gesamtabzug: 21.600 CZK

  • Zusatzrente: 3.600 CZK (12 × 300 CZK)
  • Langfristiges Anlageprodukt (DIP): 18.000 CZK (12 × 1.500 CZK)

Wenn Herr Novák den vollen Abzug von 48.000 CZK in Anspruch nehmen möchte, müsste er seine Beiträge um 2.200 CZK pro Monat erhöhen.


Wie funktionieren die Abzugsmöglichkeiten für Selbstständige?

Neben den nicht steuerpflichtigen Abzügen können Sie als Selbstständiger Ihre Steuerbemessungsgrundlage auch durch abzugsfähige Posten senken, sofern Sie eine Steuerbuchführung oder Buchhaltung führen.

Was kann abgezogen werden?

  • In den Vorjahren ausgewieseneSteuerverluste.
  • Kosten für berufliche Weiterbildung, wie z. B. die Finanzierung von Praktika für Studenten und Auszubildende.

Welche Steuervergünstigungen können Sie im Jahr 2026 geltend machen?

Genau wie die Abzüge können auch Steuervergünstigungen von Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus unselbständiger Arbeit haben. Nachstehend finden Sie eine Übersicht sowie die Bedingungen für deren Inanspruchnahme.

Wenn Ihnen im Laufe des Jahres ein Anspruch auf eine Ermäßigung entsteht, können Sie nur den anteiligen Teil der Ermäßigung entsprechend der Anzahl der verbleibenden Monate geltend machen. Wenn Ihnen beispielsweise im September ein Kind geboren wird, haben Sie Anspruch auf die Kinderermäßigung für die verbleibenden 4 Monate bis zum Jahresende.

Im Jahr 2024 wurde die Steuervergünstigung für Studierende und Kindergartengebühren abgeschafft, die übrigen Vergünstigungen blieben in Kraft.

Steuervergünstigung Maximaler Freibetrag pro Jahr Voraussetzungen Was muss nachgewiesen werden?
Grundfreibetrag pro Steuerpflichtigen 30.840 CZK Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch darauf Keine Nachweise erforderlich
Freibetrag für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner 24.840 CZK; wenn der Ehepartner Inhaber eines ZTP/P-Ausweises ist, beträgt der Freibetrag 49.680 CZK
(wenn die Ehe oder Partnerschaft erst im letzten Jahr geschlossen wurde, wird der Freibetrag anteilig gekürzt)
Sie leben in einem gemeinsamen Haushalt.

Das Einkommen des anderen Ehepartners/Partners darf 68.000 CZK pro Jahr nicht überschreiten und er/sie betreut ein Kind unter 3 Jahren.
Eidesstattliche Erklärung über das Einkommen des Ehepartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin
Ermäßigung wegen Erwerbsunfähigkeit 2.520 CZK (1. und 2. Grad)

5.040 CZK (3. Grad)
Der Steuerpflichtige bezieht eine Invaliditätsrente der entsprechenden Stufe. Bestätigung über die Rentenzahlung von der ČSSZ
Ermäßigung für Inhaber eines ZTP/P-Ausweises 16.140 CZK Der Steuerpflichtige ist Inhaber eines ZTP/P-Ausweises. Kopie des ZTP/P-Ausweises
Steuervergünstigung für Kinder 15.204 CZK (1. Kind)

22.320 CZK (2. Kind)

27 840 CZK (3. und jedes weitere Kind)
Das unterhaltsberechtigte Kind lebt mit dem Steuerpflichtigen im gemeinsamen Haushalt. Der Freibetrag gilt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes – sofern es studiert, bis zu seinem 26. Lebensjahr.

Bei abwechselndem Sorgerecht hängt es von der Vereinbarung der Eltern ab, wer von ihnen die Vergünstigung in Anspruch nimmt.

Wenn die Steuervergünstigung für Kinder die berechnete Einkommensteuer übersteigt, zahlt der Staat die Differenz als Überzahlung aus (sog. Steuerbonus). Bei anderen Freibeträgen wird der Überschuss nicht zurückerstattet, sondern reduziert lediglich die Steuer auf null.
Geburtsurkunde des Kindes, Bestätigung, dass der andere Elternteil den Kinderfreibetrag nicht in Anspruch nimmt

Beispiel:

Frau Nováková hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und eine Hypothek auf ihr Haus. Im vergangenen Jahr zahlte sie dafür 50.000 CZK an Zinsen. Als Selbständige hatte sie im vergangenen Jahr ein Einkommen von 800.000 CZK und macht einen Pauschalabzug in Höhe von 60 % geltend.

Wie berechnet sie ihre Einkommensteuer?

1/ Zunächst ermittelt sie die Höhe der Ausgaben, die anhand des Pauschalsatzes vom Einkommen abgezogen werden. Bei einem Pauschalsatz von 60 % multipliziert sie also 800.000 CZK mit 0,6 = 480.000 CZK.

2/ Anschließend berechnet er die Steuerbemessungsgrundlage, die er ermittelt, indem er die Ausgaben und Steuerabzüge vom Einkommen abzieht:

800 000 CZK – 480 000 CZK (Ausgaben) – 50 000 CZK (Hypothekenzinsen) = 270 000 CZK

3/ Aus der Steuerbemessungsgrundlage berechnet er 15 % Einkommensteuer:

270.000 CZK × 0,15 = 40.500 CZK

4/ Die resultierende Steuer wird durch Abzug von Freibeträgen weiter reduziert:

40.500 CZK – 30.840 CZK (Steuerfreibetrag) = 9.660 CZK

Dank der Abzüge und Freibeträge zahlt Frau Nováková für das gesamte Jahr 9.660 CZK an Einkommensteuer.


Wie macht man Steuerfreibeträge und -abzüge geltend?

Während Arbeitnehmer ihre Freibeträge über die Lohnbuchhaltung geltend machen, müssen Selbstständige dies selbst erledigen. Beide Gruppen haben jedoch eines gemeinsam: Wenn sie die Frist für die Abgabe der Steuererklärung versäumen oder nicht die richtigen Unterlagen einreichen, können sie die Freibeträge nicht geltend machen.

Selbstständige machen sie in der Steuererklärung geltend

Als Selbstständiger müssen Sie alle Steuervergünstigungen und -abzüge selbst in der Steuererklärung geltend machen – damit übermitteln Sie dem Finanzamt umfassende Informationen über Ihre Geschäftstätigkeit im vergangenen Jahr.

  • In der Steuererklärung geben Sie Einnahmen, Ausgaben und die Steuerbemessungsgrundlage an, ziehen dann die nicht steuerpflichtigen Teile der Bemessungsgrundlage ab und machen die Steuervergünstigungen geltend.
  • Am einfachsten ist es, das Formular über das Portal „Moje daně“ auszufüllen und einzureichen, einschließlich der Anlagen, mit denen Sie Ihren Anspruch auf Abzüge und Vergünstigungen belegen.
  • Der letzte Schritt nach dem Absenden des Steuerformulars ist die Zahlung der berechneten Steuer auf das richtige Konto mit dem richtigen variablen und konstanten Symbol.

TIPP: Sind Sie sich nicht sicher, was alles in der Steuererklärung angegeben werden muss? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir im Artikel „So füllen Sie die Steuererklärung aus“ zusammengestellt.

Arbeitnehmer wenden sich an ihren Arbeitgeber

  • Durch Unterzeichnung der Erklärung des Einkommensteuerpflichtigen
  • Bei Arbeitsantritt und anschließend zu Beginn jedes Jahres unterschreiben Sie das sogenannte „rosa Formular“die Erklärung des Einkommensteuerpflichtigen aus unselbständiger Tätigkeit –, in der Sie die Steuerfreibeträge, auf die Sie Anspruch haben (z. B. den Freibetrag für den Steuerpflichtigen), mit einem Kreuz markieren. Der Arbeitgeber berücksichtigt diese Freibeträge dann jeden Monat bei der Berechnung Ihres Nettolohns.

  • Antrag auf jährliche Steuerabrechnung
  • Wenn Sie Ihre Steuer um gezahlte Zinsen für Kredite oder Sparbeiträge für das Alter reduzieren möchten, beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine jährliche Steuerabrechnung. Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Bescheinigung über die gezahlten Beträge spätestens bis zum 15. Februar ein. Der Arbeitgeber führt die Abrechnung durch und erstattet Ihnen eine eventuelle Überzahlung mit dem März-Gehalt.

Sind Sie neben Ihrer Anstellung selbstständig? Haben Sie Arbeitsverträge bei mehreren Arbeitgebern oder erzielen Sie Einkünfte außerhalb Ihrer Anstellung von mehr als 20.000 CZK (z. B. durch die Vermietung einer Wohnung)? In diesen Fällen kümmert sich Ihr Arbeitgeber nicht um Ihre jährliche Steuerabrechnung, sondern Sie müssen Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen und einreichen, genau wie Selbstständige.


Sind Sie unsicher bei Steuervergünstigungen und -abzügen?

Durch die richtige Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und -abzügen können Sie jährlich Tausende von Kronen sparen. Sind Sie sich nicht sicher, was alles Ihre Einkommensteuer senken kann? Überlassen Sie die gesamte Steuererklärung den Experten. Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular und gemeinsam finden wir einen Weg, wie wir Ihnen helfen können.

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