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Die 10 wichtigsten Leistungen für Arbeitnehmer und ihre steuerliche (Nicht-)Absetzbarkeit
Neben dem Gehalt, einer interessanten Tätigkeit und einem entspannten Team tragen auch die Leistungen des Unternehmens zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Darüber hinaus helfen sie Ihnen bei der Einstellung von Mitarbeitern. Die Einrichtung von Sozialleistungen wirkt sich jedoch auf die Steuerlast des Unternehmens und der Mitarbeiter aus. Werfen Sie einen Blick auf die verschiedenen Arten von Leistungen und ihre steuerlichen Auswirkungen, um herauszufinden, welche Leistungen für Sie und Ihre Mitarbeiter am vorteilhaftesten sind.
Artikel-Übersicht:
- Was sind betriebliche Sozialleistungen?
- Die wichtigsten Arten von betrieblichen Sozialleistungen und ihre steuerliche Absetzbarkeit
- Mahlzeiten
- Versicherungen und Rentenversicherungsbeiträge
- Boni und 13. Gehalt
- Heimbüro
- Firmenwagen und Fahrtkostenzuschuss
- Zusätzlicher Urlaub und Krankheitstage
- Ausbildungsbeihilfen
- Multisport-Karte
- Betriebskindergarten
- Zusätzliche Erfrischungen über den Essenszuschuss hinaus
- Wie werden die Leistungen für Mitarbeiter abgerechnet?
- Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung von Sozialleistungen und der Lohnabrechnung
Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen (auch Vergünstigungen genannt) sind nicht-finanzielle oder finanzielle Belohnungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über das Grundgehalt hinaus gewährt. Diese Leistungen fördern die Motivation, Loyalität und Zufriedenheit der Mitarbeiter und wirken sich somit auf die Arbeitsproduktivität aus.
Einige Leistungen sind steuerlich begünstigt und können sich sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihren Arbeitnehmer in Form von Steuern und Versicherungsbeiträgen auszahlen. Im Allgemeinen werden die Leistungen unterteilt in:
- 1
Geldleistungen = direkte finanzielle Belohnungen.
Beiträge: für Lebensversicherung, Rente oder Transport.
Prämien: 13. Gehalt, Weihnachts- oder andere themenbezogene Prämien wie Geburtstagsgeld, Geburt eines Kindes oder eine bestimmte Anzahl von Betriebszugehörigkeiten
Essensgutscheine und Verpflegungsgutscheine
- 2
Sachbezüge = Belohnungen, die nicht die Form eines direkten finanziellen Ausgleichs haben.
Heimbüro
Firmenwagen*
Zusätzliche Urlaubs- oder Krankheitstage
Multisport-Karte
Betriebskindergarten
* Obwohl der Firmenwagen ein Sachbezug ist, wird seine Nutzung durch den Arbeitnehmer zu seinem Gehalt hinzugerechnet und unterliegt immer der Einkommensteuer sowie den Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen.
Die gleiche Regel gilt für andere Sachleistungen (mit Ausnahme von Gesundheitsleistungen) - sie sind nur dann von der Einkommensteuer befreit, wenn sie die Hälfte des aktuellen Durchschnittslohns des Arbeitnehmers im gesamten Jahr nicht übersteigen (für 2025 beträgt dieser Betrag 23 278 CZK, 2024 21 983 CZK). Alles, was über diesem Schwellenwert liegt, ist für den Arbeitgeber eine steuerlich absetzbare Ausgabe, für den Arbeitnehmer jedoch bereits steuerpflichtiges Einkommen und unterliegt daher der Einkommensteuer und den Abgaben.
Wichtigste Arten von betrieblichen Leistungen und deren steuerliche Absetzbarkeit
Die Leistungen unterscheiden sich in Form und Art und damit auch in der Besteuerung. Einige kommen bei den Arbeitnehmern gut an, weil sie von der Einkommenssteuer befreit sind, während andere von Ihnen als Steueraufwand geltend gemacht werden können. Einige von ihnen erfüllen sogar beide Bedingungen, so dass sie für beide Seiten eine ideale Leistung darstellen. Im Folgenden finden Sie spezifische Informationen zu den einzelnen Kategorien.
1/ Mahlzeiten
Mahlzeiten als Zuwendung können verschiedene Formen annehmen:
- Eine Sachleistung für Mahlzeiten ist die Bereitstellung einer eigenen Verpflegungseinrichtung.
- DieGeldleistung wird durch Essensgutscheine, elektronische Essenskarten und Essenszuschüsse (d. h. Geld für Mahlzeiten, das Sie dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt gewähren) dargestellt.
Die Verpflegungszuschüsse werden nach den Vorschriften von Abschnitt 6 Absatz 9 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes besteuert, sind jedoch bis zu einer Höhe von 70 % des Höchstbetrags des inländischen Verpflegungszuschusses, der einem Arbeitnehmer gewährt werden kann, steuerfrei (d. h. 123,90 CZK im Jahr 2025, gegenüber 116,20 CZK im Jahr 2024).
Gleichzeitig müssen Sie sich vergewissern, dass die Essenszulage für Ihre Mitarbeiter in internen Vorschriften oder in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag verankert ist.
Weitere Bedingungen für die Steuerbefreiung des Zuschusses bis zu einem Höchstbetrag von 123,90 CZK(der Betrag gilt für 2025):
- Der Arbeitnehmer muss nicht in Schichten arbeiten, aber er muss mindestens 3 Stunden an einem Kalendertag arbeiten.
- Bei einer Schichtdauer von mehr als 11 Stunden einschließlich der Pausen kann eine zweite Essenszulage gewährt werden, wobei der Höchstbetrag von 123,90 CZK pro Schicht nicht überschritten werden darf.
2/ Beiträge zu Versicherungen und Zusatzversicherungen für das Alter
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Beiträge zahlen, z. B:
- Lebensversicherung,
- Zusatzrentenversicherung,
- langfristiges Anlageprodukt (sog. DIP).
Für Arbeitgeber: Wenn dies in den internen Vorschriften vorgesehen ist, handelt es sich um eine steuerlich absetzbare Ausgabe.
Für Arbeitnehmer: Der Beitrag ist bis zu einem Betrag von 50.000 CZK pro Jahr von der Einkommensteuer befreit (die Grenze gilt für alle genannten Finanzprodukte zusammen).
3/ Bonus und 13. Gehalt
Der finanzielle Bonus, das 13. oder 14. Gehalt, gehört zu den Geldleistungen und unterliegt daher wie der normale Lohn der Einkommensteuer und den Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen. Das 13. Gehalt wird in der Regel im Dezember oder Anfang Januar und das 14. Gehalt in der Regel in der Jahresmitte ausgezahlt (manchmal auch als Sommerurlaubsvergütung).
Für den Arbeitgeber: Das 13. Gehalt und die Prämien sind steuerlich absetzbare Ausgaben für das Unternehmen und werden wie normaler Lohn besteuert.
Für den Arbeitnehmer: Das 13. Gehalt, die Prämien und Boni sind Teil des Bruttolohns und unterliegen daher der Einkommensteuer und den Versicherungsbeiträgen. Der Arbeitnehmer erhält also zusammen mit dem Gehalt einen Nettobetrag nach allen Abzügen.
4/ Heimarbeit
Homeoffice oder Arbeiten von zu Hause aus ist eine immer häufiger anzutreffende betriebliche Leistung, die von vielen Arbeitnehmern gefordert wird. Da der Arbeitnehmer nicht im Büro, sondern in seiner eigenen Wohnung arbeitet, kann er die Erstattung der Kosten (Strom, Wasser, Heizung usw.) beantragen.
Die Erstattung kann auf folgende Weise erfolgen:
- Erstattung der tatsächlichen Kosten,
- durch Erstattung eines Pauschalbetrags gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer auch vereinbaren, keine Entschädigung zu zahlen.
Wie sieht es mit der Besteuerung von Home-Office-Vergütungen aus?
Für den Arbeitgeber: Erstattungen für das häusliche Arbeitszimmer sind für den Arbeitgeber eine steuerlich absetzbare Ausgabe, wenn sie auf die oben genannten Arten gezahlt werden (Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten).
Für Arbeitnehmer: Wenn die Vergütung die vom Ministerium für Arbeit und Soziales festgelegte Grenze (derzeit 4,8 CZK/Stunde) nicht überschreitet, ist sie steuer- und versicherungsfrei. Übersteigt der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag diese Grenze, unterliegt er den üblichen Steuern und Abgaben.
5/ Firmenwagen und Fahrtkostenzuschüsse
Ein Firmenwagen ist für einige Berufe unverzichtbar, kann aber auch ein großer Vorteil für die Arbeitnehmer sein. Dies ist der Fall, wenn Sie ihnen die Möglichkeit geben, das Fahrzeug nicht nur für Geschäftsreisen, sondern auch für private Zwecke zu nutzen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss für die Fahrt zur Arbeit gewähren, was ihnen den täglichen Arbeitsweg finanziell erleichtert.
A) Unentgeltliche Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur dienstlichen und privaten Nutzung
Für Arbeitgeber: Die Kosten für das Auto sind für Arbeitgeber steuerlich absetzbar, mit Ausnahme der Kraftstoffkosten für die private Nutzung durch die Arbeitnehmer.
Für Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitnehmer das Auto auch für private Zwecke nutzt, wird dies als Einkommen angerechnet. Der steuerpflichtige Lohn wird dann als Betrag eingetragen:
- 1 % des Anschaffungspreises für ein normales Fahrzeug (mit Benzin oder Diesel betrieben),
- 0,5 % des Anschaffungspreises für ein schadstoffarmes Fahrzeug (Hybridfahrzeuge),
- 0,25 % des Anschaffungspreises für ein emissionsfreies Fahrzeug (in der Regel Elektroautos).
Dieser Betrag wird als Einkommen auf den Anschaffungspreis des Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer berechnet, und zwar für jeden Kalendermonat, in dem das Fahrzeug genutzt wird, mindestens jedoch 1 000 CZK.
B) Fahrtkostenzuschuss
Für den Arbeitgeber: Es handelt sich um eine steuerlich absetzbare Ausgabe, wenn sie in internen Vorschriften oder in einem Tarifvertrag oder einer anderen Vereinbarung festgelegt ist.
Für den Arbeitnehmer: Unabhängig davon, ob es sich um einen Geldbetrag oder die Bereitstellung von Transportmitteln durch den Arbeitgeber handelt, handelt es sich um steuer- und versicherungspflichtiges Einkommen.
6/ Zusatzurlaub und Krankheitstage
Zusatzurlaub ist der Teil des Urlaubs, der über die gesetzliche Höchstdauer von 4 Wochen hinausgeht.
Krankheitstage sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Besonderheit, da für sie keine besonderen gesetzlichen Vorschriften gelten. Krankentage können auf verschiedene Weise bezahlt werden, meist in Höhe des Durchschnittsverdienstes, aber das hängt von der Entscheidung des Arbeitgebers ab.
Krankentage können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden, und Sie sind nicht verpflichtet, sie zu zahlen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, wenn Sie vom Mutterschaftsurlaub in den Elternurlaub wechseln usw.
Für den Arbeitgeber: Die Kosten für den Zusatzurlaub sind für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar und werden in Form eines Lohnersatzes gezahlt, der den üblichen Versicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer unterliegt.
Für den Arbeitnehmer: Der Zusatzurlaub wird als Sachleistung behandelt, aber da der Arbeitnehmer einen Lohnersatz erhält, unterliegt er als Einkommen der normalen Besteuerung und den üblichen Abzügen.
7/ Bildungsprämien
Ausbildungsbeihilfen für Arbeitnehmer sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Wert, die von den neu erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter profitieren können.
Wie funktioniert die Besteuerung von Fortbildungskursen, Workshops usw.?
Für Arbeitgeber: Um aus Sicht des Arbeitgebers eine steuerlich absetzbare Ausgabe zu sein, muss die Schulung berufsbezogen sein (z. B. ein Buchhaltungskurs für Buchhalter, kein Zeichenkurs)
Für Arbeitnehmer: Damit der Arbeitnehmer die Ausbildungsvergütung nicht versteuern muss, muss sie als Sachleistung erbracht werden, d. h. Sie erstatten die Rechnung direkt an die Ausbildungseinrichtung.
8/ Multisport-Karte
Die Multisport-Karte ist eine Leistung für Arbeitnehmer, mit der Sie jeden Tag einen kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in ein Netz von Erholungs- und Fitnesseinrichtungen im ganzen Land erhalten.
Für Arbeitgeber. Das Unternehmen zahlt jedoch keine Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge auf den Betrag, so dass es im Vergleich zur Gehaltserhöhung immer noch eine Ersparnis für das Unternehmen darstellt.
Für Arbeitnehmer: Die Multisport-Karte ist von der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wenn sie zusammen mit anderen Sachleistungendie Hälfte des aktuellen Durchschnittslohns nicht übersteigt. Wenn der Arbeitnehmer die Karte ganz oder teilweise bezahlt, werden die Kosten der Karte immer vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen.
9/ Betriebskindergarten
Eine Möglichkeit, berufstätige Eltern zu unterstützen und zu motivieren, ist eine betriebliche Kindertagesstätte. Eine beliebte Leistung, die die Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz erleichtert, die Einstellungskosten senkt und den Eltern Zeit und Geld spart.
Die Verabschiedung des Konsolidierungspakets zu Beginn des Jahres 2024 hat auch Auswirkungen auf die Besteuerung von Betriebskindergärten, die nun nicht mehr vollständig steuerbefreit sind.
Für Arbeitgeber: Betriebskindergärten unterliegen denselben Gesetzen wie andere private Kindertagesstätten und müssen daher die gesetzlichen Anforderungen an Räumlichkeiten, Hygiene usw. erfüllen. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb trägt in der Regel der Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer: Betriebskindergärten sind ebenso wie andere ausgewählte Leistungen (gemäß § 6 Absatz 9 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes) ab 2024 bis zu einer einheitlichen Grenze von der Hälfte des durchschnittlichen Jahreslohns steuerfrei. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, gehört zum Einkommen des Arbeitnehmers und ist steuer- und abgabepflichtig.
Beachten Sie, dass auch andere Sachbezüge auf die gleiche Grenze wie die Gebühren für Betriebskindergärten angerechnet werden und diese übersteigen können und somit steuerpflichtig sind.
10/ Sonstige Erfrischungen außerhalb des Essensgeldes
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Essenszuschüssen gibt es noch weitere Vergünstigungen wie kleine Erfrischungen am Arbeitsplatz, die heutzutage von immer mehr Arbeitgebern angeboten werden, z. B. in Form eines Firmenfrühstücks oder Erfrischungen während einer Sitzung.
A) Arbeitsessen
Bei diesen Leistungen ist darauf zu achten, dass die Leistungen angemessen sind. Die Behörden prüfen hier vor allem, dass kein Missbrauch und keine Selbstbereicherung vorliegt.
Für Arbeitgeber: Ausgaben für Arbeitsessen gelten als nicht steuerpflichtige Ausgaben.
Für Arbeitnehmer: Ein Arbeitsessen, z. B. mit einem Kunden, wird als Teil der Arbeitsleistung behandelt und ist daher weder steuerpflichtig noch wird es auf die Tageshöchstgrenze von 123,90 CZK angerechnet.
B) Erfrischungen
Im Rahmen der Verpflegung können Sie kleine Snacks in Form von Erfrischungsgetränken, Kaffee, Obst, Keksen, Joghurt usw. für den Arbeitsplatz kaufen.
Für Arbeitgeber: Ausgaben für Snacks am Arbeitsplatz werden als nicht steuerpflichtige Ausgaben behandelt. Lediglich Trinkwasser (stilles Wasser - in Flaschen abgefüllt oder aus der Leitung) kann als steuerlich absetzbare Ausgabe geltend gemacht werden.
Für Arbeitnehmer: Sie gelten als Mittel zur Verbesserung der Arbeitsleistung. Daher ist es nicht steuerpflichtig und unterliegt nicht der Höchstgrenze für tägliche Mahlzeiten.
Wie sind Leistungen an Arbeitnehmer zu verbuchen?
Die Rechnungslegung für Leistungen an Arbeitnehmer war lange Zeit uneinheitlich. Einige Unternehmen haben sie als Aufwand verbucht, was sich auf den Gewinn oder Verlust auswirkte, während andere sie mit dem Eigenkapital verrechnet haben. Dies erschwerte den Vergleich der Jahresabschlüsse verschiedener Unternehmen.
Die neue Interpretation I-52 des National Accounting Standards Board vom Juni 2025 bringt endlich alles in Einklang. Sie definiert Leistungen an Arbeitnehmer als alle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Gegenleistung für deren Arbeit gewährt. Dabei handelt es sich um Ansprüche, die sich aus Verträgen, internen Regelungen oder verbindlichen Zusagen ergeben. Sie können monetär oder nicht monetär sein und werden kurz- oder langfristig gewährt.
Daher spricht sich die Interpretation I-52 für die Erfassung von Leistungen als Aufwand aus. Der Grund dafür ist, dass die Arbeit eines Arbeitnehmers im Wesentlichen ein Verbrauch einer externen Ressource ist, wie jede andere Dienstleistung auch. Daher gehören die Kosten für Löhne und Leistungen zu der Periode, in der der Arbeitnehmer die Arbeit verrichtet hat. Die Bilanzierung von Leistungen erfolgt dann wie folgt auf der Grundlage ihres Entstehens:
- Kurzfristige Leistungen - sind innerhalb eines Jahres fällig; sie werden sowohl als Aufwand als auch als Verbindlichkeit erfasst.
- Langfristige Leistungen - sind über einen längeren Zeitraum als ein Jahr zahlbar; sie werden daher laufend erfasst, und der Wert der Verbindlichkeit ändert sich im Laufe der Zeit.
Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung Ihrer Leistungen und Gehaltsabrechnung
Die Bedingungen in der Finanzwelt ändern sich ständig, und wenn Sie unsicher sind, wie Sie die neuen Grenzwerte auf Ihr bestehendes Leistungssystem anwenden sollen, oder wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Leistungsprogramm so steuerlich effizient wie möglich ist, sind wir für Sie da.
Wir beraten Sie gerne bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung und helfen Ihnen dabei, Ihre Sozialleistungen so zu gestalten, dass sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter davon profitieren. Außerdem behalten wir alle gesetzlichen Neuerungen und Änderungen im Auge. Kontaktieren Sie uns einfach über das unten stehende Formular.
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