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Geschäfte als Ausländer in Tschechien - Gewerbeschein oder Firma?
Wenn ein Ausländer erwägt, in der Tschechischen Republik ein Unternehmen zu gründen, und noch kein Unternehmer ist, entscheidet er sich meist zwischen einem Gewerbebetrieb und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wie unterscheidet sich die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit einer Gewerbeberechtigung (früher: Gewerbeschein) von der Gründung einer eigenen Firma? Lesen Sie hier, welche Vor- und Nachteile beide Varianten bieten.
TIPP: Für Ausländer, die bereits in einem anderen Land unternehmerisch tätig sind und eine Expansion in die Tschechische Republik planen, haben wir einen zusammenfassenden Artikel über die Unterschiede zwischen einer Zweigniederlassung und der Gründung eines neuen Unternehmens vorbereitet.
Gewerbeschein (ŽL) für Ausländer
Eine klassische Gewerbelizenz in Papierform erhalten Sie heute nicht mehr. Stattdessen erhalten Sie einen elektronischen Auszug aus dem Gewerberegister, der von der Gewerbeaufsichtsbehörde ausgestellt wird.
Ein Gewerbe wird definiert als die Erbringung von Dienstleistungen, den Verkauf von Produkten und sonstige Tätigkeiten , die selbstständig, im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung sowie mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt werden. Eine Gewerbeerlaubnis kann für Ausländer daher sowohl beim Unterrichten einer Fremdsprache als auch bei der Ausübung anderer regelmäßiger Erwerbstätigkeiten nützlich sein.
Voraussetzungen für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung für Ausländer in Tschechien
Ausländer müssen, mit einer Ausnahme, dieselben Voraussetzungen für die Gründung eines Gewerbes erfüllen wie jeder andere in der Tschechischen Republik:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- ihre Unbescholtenheit durch einen Strafregisterauszug nachweisen,
- bei einem nicht freien Gewerbe die fachliche Eignung nachweisen,
- einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in der Tschechischen Republik vorlegen (Visum, Bescheid oder Aufenthaltsgenehmigung) – dies gilt nur für Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, z. B. aus der Ukraine.
Als Ausländer benötigen Sie bei der Gründung eines Gewerbes in der Tschechischen Republik folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass,
- ein Strafregisterauszug aus dem Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben (das Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein und muss nur vorgelegt werden, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Tschechischen Republik haben; ein Auszug aus Ländern außerhalb der EU oder in anderen Sprachen als Tschechisch, Slowakisch und Englisch muss amtlich ins Tschechische übersetzt sein),
- Aufenthaltsnachweis (für Ausländer außerhalb des EWR),
- Zustimmung des Eigentümers der Immobilie zur Einrichtung des Geschäftssitzes,
- Nachweis der fachlichen Eignung bei anderen als freien Gewerben (oder Benennung eines verantwortlichen Vertreters),
- Nachweis über die Entrichtung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 EUR.
Das Verfahren zur Gewerbeanmeldung für Ausländer (Sie erhalten eine IČO und eine DIČ für Ausländer) ist dann relativ einfach: Es reicht aus, das einheitliche Anmeldeformular bei einem beliebigen Gewerbeamt oder bei einem Czech POINT auszufüllen.
Weitere notwendige Schritte sind dann die Anmeldung bei der Krankenkasse und der Sozialversicherungsanstalt (in einem separaten Artikel finden Sie weitere Details zur Anmeldung bei der Krankenkasse und der Sozialversicherungsanstalt).
Erwägen Sie die Gründung eines Gewerbes als Ausländer? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden und unsere fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Vorteile eines Gewerbes
Die Gründung eines Gewerbes ist verwaltungstechnisch unkompliziert, kostengünstig und der schnellste Weg zur Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit. Ausländer aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums müssen keine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, da sie sich im gesamten Staatsgebiet frei bewegen und unternehmerisch tätig sein dürfen. Auch die anschließende Verwaltung ist unkompliziert, insbesondere bei Inanspruchnahme der Pauschalsteuer für Selbstständige, da diese alle Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie die Einkommensteuer abdeckt.
Nachteile des Gewerbes
Die Nachteile einer selbstständigen Tätigkeit mit Gewerbeschein ergeben sich aus deren Wesen selbst und betreffen vor allem die Haftung mit dem eigenen Vermögen. Jeder Gewerbetreibende haftet im Geschäftsbetrieb mit seinem gesamten Vermögen, sodass eventuelle Probleme im Beruf leicht zu existenziellen Problemen werden können.
Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, dass Ausländer mit Wohnsitz außerhalb des EWR für die Gründung eines Gewerbes einen Aufenthaltsnachweis benötigen , z. B. ein Visum, einen Bescheid oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Verfügen sie nicht darüber, müssen sie mehrere Behörden aufsuchen und eine Reihe von Dokumenten vorlegen.
Gründung eines Unternehmens durch einen Ausländer
Die zweithäufigste Form der unternehmerischen Tätigkeit von Ausländern in der Tschechischen Republik ist die Gründung eines eigenen Unternehmens, typischerweise einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach einer Reihe von Gesetzesänderungen ist diese Art der unternehmerischen Tätigkeit kostengünstiger und einfacher als früher, weshalb sich immer mehr Ausländer für die Gründung eines neuen Unternehmens entscheiden. Insbesondere in Situationen, in denen diese Form der unternehmerischen Tätigkeit ausreichende Vorteile in Form von Vermögensschutz für den Unternehmer oder Steueroptimierung bietet, sodass es sich lohnt, mehr Zeit und Geld in die Gründung der Gesellschaft und deren anschließenden Betrieb zu investieren.
Voraussetzungen für die Gründung einer tschechischen s.r.o. durch einen Ausländer
Die Gründung einer s.r.o. durch einen Ausländer in der Tschechischen Republik unterscheidet sich nur minimal von der durch einen tschechischen Staatsbürger. Einzelheiten zum Verfahren der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen Ausländer finden Sie in einem separaten Artikel über die unternehmerische Tätigkeit von Ausländern in der Tschechischen Republik. Verzögerungen können beim Einholen eines Strafregisterauszugs aus Ländern außerhalb der EU oder bei der Eröffnung eines Bankkontos auftreten, das Sie für die Einzahlung eines Stammkapitals von mehr als 20.000 CZK benötigen.
Erwägen Sie als Ausländer die Gründung eines eigenen Unternehmens in der Tschechischen Republik? Lesen Sie unseren Vergleich zwischen der Unternehmensgründung in Eigenregie und der Gründung mit Hilfe einer spezialisierten Firma.
Die Unternehmensgründung mit Hilfe von Spezialisten verläuft schneller und oft auch kostengünstiger als in Eigenregie. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden – wir helfen Ihnen gerne dabei, unnötigen Ärger, Verwaltungsaufwand und Komplikationen zu vermeiden.
Vorteile einer s.r.o.
Zu den typischen Vorteilen einer s.r.o. gegenüber einem Gewerbebetrieb gehört insbesondere der Schutz des Vermögens des Unternehmers, da dieser bei einer s.r.o. nur mit dem Unternehmensvermögen haftet und nicht mit seinem gesamten Privatvermögen. Seit 2014 gilt dies jedoch nur, wenn der Schaden nicht durch ein Handeln des satzungsmäßigen Organs entstanden ist, das im Widerspruch zur Sorgfaltspflicht eines ordnungsgemäßen Geschäftsführers steht.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird oft als vertrauenswürdiger angesehen, bietet erweiterte Möglichkeiten zur Steueroptimierung und eine Reihe weiterer Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen.
Ein Ausländer, der bei der Gründung einer s.r.o. als Geschäftsführer oder Gesellschafter fungiert, muss keine Unterlagen über eine Aufenthaltsgenehmigung für das Gebiet der Tschechischen Republik vorlegen, auch wenn er aus einem Staat außerhalb des EWR stammt. Die Gewerbeerlaubnis für eine s.r.o. wird direkt an die Gesellschaft ausgestellt, nicht an den Gesellschafter oder den Geschäftsführer. Eine Ausnahme bildet die Ausübung eines Gewerbes durch eine s.r.o. mittels eines verantwortlichen Vertreters bei gebundenen, handwerklichen und konzessionspflichtigen Gewerben – ist der verantwortliche Vertreter ein Ausländer, gelten für ihn die oben genannten Bedingungen für die Erlangung einer Gewerbeerlaubnis.
Nachteile einer s.r.o.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zeitaufwändiger. Gleichzeitig ist sie teurer als die Gründung eines Gewerbes, da zusätzliche Gebühren an die Behörden und der Besuch beim Notar Kosten verursachen. Die Gesellschaft muss außerdem Buchhaltung führen, jährlich Hauptversammlungen abhalten und den Jahresabschluss veröffentlichen.
Zusammenfassung: Gewerbebetrieb versus Unternehmensgründung.
Was ist für Ausländer besser?
Ein Ausländer hat zwei grundlegende Möglichkeiten, in der Tschechischen Republik unternehmerisch tätig zu werden.
- 1
Die Anmeldung eines Gewerbes ist schnell und kostengünstig, birgt jedoch im Falle finanzieller Schwierigkeiten ein Risiko, da der Gewerbetreibende mit seinem gesamten Vermögen haftet. Dennoch ist diese Form sehr beliebt, und in der Tschechischen Republik sind über 100.000 Ausländer gewerblich tätig.
- 2
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist administrativ und finanziell aufwendiger, reduziert jedoch das unternehmerische Risiko, da der Geschäftsführer nur mit dem Vermögen der Gesellschaft haftet. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit der Steueroptimierung und sorgt für eine höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Lieferanten.
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Würden Sie die Unterstützung von Spezialisten bei der Unternehmensgründung in der Tschechischen Republik schätzen? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden – unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, zu vergleichen, welche Variante in Ihrem Fall vorteilhafter ist. Gleichzeitig unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis für Ausländer oder bei der Gründung eines Unternehmens.
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